ADOPTIONSVERTRAG
Übernimmt von der Organisation Katzenportal Spanien-Schweiz folgende Katze: Name: Rasse:Geschlecht: Farbe:Geboren: Herkunft: Kostenbeteiligung * : CHF Chip-Nr.:
Die vom neuen
Tierhalter übernommene Katze ist Leukose und FIV getestet /
Katzenseuche/-Schnupfen und Tollwut geimpft / kastriert / gechipt
(Nicht zutreffendes bitte durchstreichen). * Die Kostenbeteiligung umfasst einen Teil der entstandenen Kosten für Tests, Impfungen, Kastration, Entwurmung, Chip etc. in Spanien und ist demzufolge kein „Kaufpreis“. Der Betrag ist nach Unterzeichnung des Adoptions-/Schutzvertrages per Einzahlungsschein an das Katzenportal zu überweisen, welches alle Gelder an die Partnerorganisationen in Spanien weiterleitet. Mit der Übernahme der Katze verpflichtet sich der/die Unterzeichnete, sie artgerecht zu halten und zu pflegen. Sie darf ohne vorherige Einwilligung der Organisation Katzenportal Spanien-Schweiz nicht anderweitig weitergegeben, verkauft oder grundlos eingeschläfert werden (außer aus dringenden tiermedizinischen Gründen; mit der Bitte um Benachrichtigung an uns). Falls die Katze aus irgendeinem Grund nicht mehr gehalten werden kann oder sonstige Probleme (Krankheiten etc.) auftreten, so ist das Katzenportal umgehend davon in Kenntnis zu setzen und behält sich das Recht vor, das Tier ohne Rückvergütung zurückzunehmen. Bei einer eventuellen Rückgabe des Tieres innert 14 Tagen ab Übernahme, bei Unverträglichkeit mit bereits vorhandenen Tieren oder nicht bekannt gewesener Allergie, kann die Hälfte der Kostenbeteiligung zurückverlangt werden, weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Die Organisation Katzenportal Spanien-Schweiz ist berechtigt, den neuen Platz der Katze jederzeit zu besichtigen oder durch eine/n Beauftragten besichtigen zu lassen. Sollte die Tierhaltung nicht den Anforderungen des Tierschutzgesetzes der Schweiz und den Vertragsbestimmungen entsprechen, sind wir berechtigt, die Katze sofort entschädigungslos zurückzunehmen. Für dem Tierhalter entstehende Schäden durch nicht artgerecht gehaltene Katzen wird seitens der Organisation Katzenportal Spanien-Schweiz keinerlei Haftung übernommen. Ebenso trägt die Organisation keine Haftung für nach der Uebergabe eintretende, nicht voraussehbare Krankheiten der Katze/n. Bei Zuwiderhandlung gegen diesen Vertrag kann eine Konventionalstrafe von CHF 1'000.— erhoben werden. Dieser Betrag wird dann ausschließlich zu Tierschutzzwecken verwendet. Gerichtsstand im Streitfalle ist Basel. Der/die neue TierhalterIn bestätigt hier unterschriftlich, die Vertragsbedingungen, sowie das Infoblatt gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben. Basel, ……………………………………… ……………….., …………………………… ............................................................. ....................................... Katzenportal Spanien-Schweiz neue/r Tierhalter/In Die Schutzgebühr wird per EZ vor Übergabe der Katze auf das Konto PC 60-198284-9 einbezahlt. Bei Adressänderungen bitte die neue Adresse bekannt geben.
Bitte lesen Sie auch unsere Informationen auf der Homepage Katzenportal !!!!!!!! |