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Katzenportal Spanien-Schweiz Postfach 442, 4015 Basel Tel: 077 4124145 (14-22 Uhr) / 079 7926936 (10-20 Uhr) E-mail : info@katzenportalch.org Spendenkonto PC 60-198284-9 |
Wissenswert vor einer Adoption
Die
Organisation KATZENPORTAL SPANIEN-SCHWEIZ
arbeitet mit spanischen Tierfreunden -
und Organisationen zusammen, welche über unsere Homepage die durch sie
geretteten Tiere in die Schweiz vermitteln wollen. Wir besorgen die
entsprechende Vermittlung an neue Katzenhalter, sowie das Ueberbringen ab
Spanien in die Schweiz. Die Katzen werden gegen KOSTENBETEILIGUNG an den in
Spanien entstandenen Tierarztkosten, die nach Spanien weitergeleitet wird, und
mit einem Vermittlungsvertrag abgegeben.
Alle Daten und Informationen,
die wir zu den in Vermittlung stehenden Katzen haben, haben wir von unseren
PartnerInnen in Spanien erhalten. Wir wissen selber nicht mehr von den Tieren,
als das, was in den Beschreibungen steht.
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Bestimmt werden Sie verstehen, dass wir alle Katzen nur gegen einen Anteil an den Tierarztkosten in Spanien abgeben. Im besten Fall, das heisst, wenn die Katzen unverletzt und gesund bei den Aufnahmestellen abgegeben werden, fallen folgende Kosten in Spanien an: Entwurmung CHF 40.-, Tests CHF 70.-, Impfungen (Leukose, Katzenseuche, Katzenschnupfen, Tollwut) insgesamt rund CHF 180.-, Kastration Kater CHF 100.-, Kastration Katze CHF 140.-. Es entstehen also meist Kosten von mindestens CHF 390.-für gesunde Katzen. Oftmals sind aber auch antibiotische Behandlungen oder gar Operationen nötig, wenn eine Katze verunfallt oder misshandelt war. |
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Die Kostenbeteilung welche bei uns für
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unkastrierte* Jungtiere CHF 200.- beträgt geht grösstenteils direkt wieder nach Spanien. Ein kleiner Teil bleibt auf dem Konto der Organisation für tierärtzliche Versorgung von Schützlingen in der Schweiz, z.Bsp. für notwendige Operationen, die in Spanien nicht durchgeführt werden konnten, weil die Tierärzte dort noch nicht über die gleichen Möglichkeiten verfügen, wie wir hier in der Schweiz. * falls die Katze oder der Kater zu jung für die Kastration ist steht folgendes im Vertrag. Falls die Katze noch nicht kastriert ist, verpflichtet sich der neue Besitzer , dies so bald als möglich machen zu lassen (Bestätigung Tierarzt an uns), spätestens bevor sie Freigang erhält. Mit der Katze darf nicht gezüchtet werden. |
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Die Katzen werden gegen Katzenschnupfen und KatzenSeuche geimpft, die Tollwutimpfung ist für die Einreise in die Schweiz notwendig. Alle Tiere sind auch FIV(Katzenaids)- und Leukose getestet, kastriert*, entwurmt und entfloht. Alle Katzen sind gemäss EU-Vorschriften mit Microchip gekennzeichnet und haben den neuen EU-Tier-Reisepass. Vor der Reise in die Schweiz werden alle Tiere nochmals einer Gesundheitskontrolle durch den Tierarzt unterzogen, welcher diese Kontrolle im Impfpapier unterschriftlich bestätigt. Im Impfpass wird Name und Adresse der neuen Tierhalter eingetragen. Diese sind verpflichtet, den Microchip nach der Adoption beim Tierarzt auf ihren Namen umschreiben zu lassen. Nachdem wir in den vergangenen Jahren verschiedentlich die Kostenbeteiligung für die adoptierten Tiere nicht oder nur nach mehrmaligen Mahnungen erhalten haben, erheben wir die Kostenbeteiligungen, die nach Spanien weitergereicht werden, vor Uebergabe des Tieres bei Abschluss des Adoptiv-/Schutzvertrages. Dies erleichtert die doch sehr grosse administrative Arbeit. Die über die erhobenen Tierarztkosten hinausgehenden Kosten werden mit Spendengeldern abgedeckt. In Fällen, wo ein wirklich guter Unterbringungsplatz vorhanden ist, aber die neuen Adoptivpersonen in beschränkten Finanzverhältnissen leben, kann mit uns über eine Zahlung der Tierarztkosten in 2 oder 3 Beträgen gesprochen werden. Selbstverständlich sind wir immer für jedwede Spende zur Rettung weiterer Tiere in Spanien dankbar! Der ADOPTIONS-/SCHUTZVERTRAG, den wir mit Ihnen vor der Uebernahme des/der Tiere abschliessen, dient als Sicherheit für die Tiere, für Sie und für uns. Das Katzenportal-Team arbeitet ehrenamtlich, also kostenfrei. |
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Nach den schweizerischen Bestimmungen dürfen Katzen ab Spanien nur begleitet in die Schweiz einreisen, um gleich an uns und durch uns an die neuen Eigentümer weitergegeben werden zu können. Dies heisst, dass eine Begleitperson insgesamt drei Katzen in die Schweiz einführen darf. Es kann sein, dass sich die Anzahl der begleiteten Tiere im Lauf dieses Jahres nach neuen Vorschriften des BVET ändert. Die Transporte werden für uns von der Hauptorganisation LARA in Madrid organisiert, wo Jemand Beziehungen zum Flugpersonal hat. Diese tierliebenden Menschen opfern oft ihre Privatflüge und Freizeit um uns die vermittelten Tiere in die Schweiz zu bringen. Das heisst für uns, dass wir nur sehr kurzfristig die Termine erhalten, wann die Katzen kommen,. Das bedingt auch eine Portion Geduld von den neuen Adoptiveltern für die Katzen. Geduld einerseits, weil ja die Tollwutimpfung mindestens einen Monat alt sein muss, damit die Tiere legal einreisen können, Geduld andererseits, weil es davon abhängt, wie viele Tierfreunde ihre Privatzeit für den Katzentransport opfern. Wir danken allen neuen Adoptiveltern von Spanien Tieren für ihre Geduld und ihr Verständnis für die Tatsache, dass wir leider nicht genau sagen können wann sie ihre neuen Wohngenossen begrüssen dürfen.
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Warum Katzen aus Spanien - in der Schweiz gibt es doch auch genügend in den Tierheimen................ |
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Wir
werden immer wieder mit dieser Frage konfrontiert. Das stimmt, bei uns
in den Tierheimen sitzen auch viele Katzen und warten auf ein
liebevolles neues Zuhause! Nur werden diese ausgewachsenen Katzen
meistens nur an Plätze mit Freigang vermittelt, reine Wohnungskatzen
sind sehr rar. Aber gerade in den Agglomerationen können immer weniger
Menschen ihren Katzen Freigang gewähren und in der Stadt ist Freigang
praktisch unmöglich. Es lauern viel zu viele Gefahren für die Tiere. Auch,
wenn Jemandem eine Wohnungskatze stirbt und man möchte wieder einen
Kollegen dazugesellen, in möglichst gleichem Alter, ist in unseren
Tierheimen kaum ein solches Tier zu finden. Hier ist die Chance für
unsere "Spanier", die praktisch ausnahmslos mit
Wohnungshaltung zufrieden sind, weil ihr bisheriges Leben meist sehr
entbehrungsreich war. |
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Unsere
ab Spanien zu vermittelnden Katzen sind reine WOHNUNGSKATZEN,
respektive HAUSKATZEN. Für Katzen, die Freigang erhalten sollen, ist
dies vorab mit uns zu besprechen und der Freigang muss kontrolliert
erfolgen. Ich kann verstehen, wenn jetzt Jemand unter unseren Lesern sagt „das ist halt Schicksal“, aber wir vom Katzenportal geben zusammen mit unseren Tierfreunden in Spanien tausende von Franken aus, Leben zu retten, und wir denken uns, dass es dann verständlich ist, wenn wir die Tiere, die wir in der Schweiz vermitteln können, an möglichst „sichere“ neue Plätze abgeben, denn es macht nicht Sinn, die in Spanien gesundgepflegten und geretteten Katzen in die Schweiz zu vermitteln, damit sie dann hier irgendwo überfahren, vergiftet, erschossen oder totgequält werden. Haus-, respektive Wohnungskatzen sind genau so glückliche Katzen, wie
Freigänger, vorausgesetzt, sie haben genügend Spielmöglichkeiten und
die Statistik zeigt, dass Hauskatzen mit einer statistischen
Lebenserwartung von 12-16 Jahren erheblich länger und gesünder leben,
als Freigangkatzen mit einer statistischen Lebenserwartung von nur 6
Jahren. |