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Sterbehilfe JA oder NEIN ..... |
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Wir werden immer wieder über das Thema „Sterbehilfe“ bei Tieren angefragt. Unsere Meinung zu diesem Thema ist grundsätzlich JA, denn beim Tier haben wir Menschen die Verantwortung darüber, ob wir Leid und Schmerzen abkürzen, oder ob wir das Tier bis zu seinem natürlichen Ende leiden lassen wollen. Dies heisst im Klartext, dass jeder verantwortungsvolle Tierhalter sein Tier euthanasieren lässt, wenn der Tierarzt seines Vertrauens anhand der diagnostizierten Krankheit, z.B. Nierenversagen, Leberversagen, FIP mit Vorhandensein von Wasser in Bauchraum und Lunge, Krebs im Endstadium etc. zur Euthanasie rät.
Ihr Tierarzt hat nicht umsonst ein mindestens sechsjähriges Veterinärmedizinstudium mit Doktorat hinter sich gebracht und er weiss ganz genau, wann die Stunde gekommen ist, Ihr Tier von einem nicht mehr in Kontrolle zu bekommenden Leiden zu erlösen. PFLICHT wäre es nun, wenn die Stunde gekommen ist, Ihren Wohnungs-/Hausgenossen bei seinem letzten Gang bis zum letzten Atemzug zu begleiten. Sie haben ein Tierleben lang seine Zuneigung erhalten, seine Liebkosungen erfahren und seine kompromisslose Liebe zu Ihnen erfahren dürfen. Es ist demnach die Pflicht jedes Tierhalters, sein Tier beim Tierarzt im Arm zu halten, bis dieses den letzten Atemzug getan hat.
Es ist uns absolut klar, wovon wir sprechen, denn alle MitarbeiterInnen des Teams www.katzenportalch.org haben stets mehrere Tiere gehalten und deshalb auch bereits zu mehreren Malen den Schmerz des Abschieds erdulden müssen. Wir wagen es deshalb, hier ganz klar und deutlich auszusprechen, was wir fühlen: Wer sein Tier beim Tierarzt zur Euthanasie abgibt, wie einen Schirm an der Theaterkasse, und sich dann „aus dem Staube macht“, sprich, weggeht und dem Tier den letzten Liebesdienst verweigert, handelt feige. Die Ausrede des „ich-kann-das-nicht-sehens“ ist inakzeptabel, denn, jeder Mensch, der einmal die Verantwortung für ein Lebewesen, für ein Individuum aus dem Tierreich übernimmt, trägt diese Verantwortung bis zum Ende des Daseins der von ihm übernommenen Kreatur! Das „Nein“ unserer Titelfrage kommt also nur dann zur Anwendung, wenn sich unser Haustier vor unsere Füsse legt und stirbt, wenn unser Haustier zunachtschlafender Zeit – z.B. durch einen Herzschlag – einschläft und nicht mehr erwacht, oder wenn unser tierischer Freund von einem Freigang nicht mehr nachhause kommt. Wer bei der Frage „Sterbehilfe Ja oder Nein“ kein klares „Ja“ sagen kann, sollte sich – und dies in jedem Falle BEVOR er sich ein Tier, egal welcher Art, als Haus-/Wohnungsgenossen aussucht – eingehend überlegen, ob er genügend Verantwortungsbewusstsein für eine Tierhaltung aufbringt. Verantwortung kann auch heissen „Nein“ zu einem Tier im Haus / in der Wohnung, denn dieses Nein ist ehrlicher als der erwähnte Gang zum Tierarzt und das Abgeben des Tieres zur Euthanasie! |